Ambulanz für kraniofaziale Fehlbildungen


In unserer spezialisierten Ambulanz für kraniofaziale Fehlbildungen bieten wir eine umfassende Diagnostik, Beratung und Therapie für Patientinnen und Patienten mit in der Regel angeborenen und häufig genetisch bedingten Fehlbildungen bzw. Wachstumsstörungen im Bereich des Schädels und Gesichts. Dazu zählen unter anderem Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Kraniosynostosen, Gesichtsasymmetrien sowie komplexe Syndromerkrankungen. 
Es gibt eine Vielzahl an kraniofazialen Fehlbildungen und kraniofazialen Syndromen mit sehr unterschiedlicher Schwere. Sie betreffen häufig das Aussehen des Kindes, können seine Entwicklung beeinträchtigen und sind nicht selten mit beeinträchtigter Sprachentwicklung und/oder Sinneswahrnehmung (Sehen, Hören, Riechen oder Schmecken) verbunden. Unser Team aus Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurginnen und-chirurgen arbeitet aus diesem Grund eng mit universitären Fachdisziplinen wie der Pädiatrie, Hals-, Nasen- Ohrenheilkunde und Neurochirurgie zusammen, um individuelle und ganzheitliche Behandlungspläne zu entwickeln. Ziel ist es, sowohl funktionelle Einschränkungen zu verbessern als auch ein harmonisches äußeres Erscheinungsbild zu erzielen.
Wir begleiten unsere Patientinnen und Patienten oft über viele Jahre – von der Erstvorstellung im Säuglingsalter bis zur abschließenden chirurgischen oder kieferorthopädischen Versorgung im Jugend- oder Erwachsenenalter.

Lippen-Kiefer-Gaumenspalten

Lippen-Kiefer-Gaumenspalten können heutzutage operativ sehr gut behandelt werden. In der Regel werden die Eingriffe dank schonender Narkosetechniken bereits wenige Monate nach der Geburt ohne größere Risiken durchgeführt. 
Beim Lippenverschluss werden die beiden spaltseitigen Anteile der Lippe vereinigt. Dank verfeinerter Operationstechniken ist heute sowohl die funktionale Wiederherstellung der Mundbeweglichkeit als auch die ästhetische Wiederherstellung der äußeren Haut in der Regel problemlos zu erzielen. Bei einem isolierten Lippenverschluss ist häufig bereits eine OP zielführend.
Ein Gaumenspaltverschluss erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, damit die Narbe am Gaumen nicht das Wachstum des Oberkiefers behindert. Im zwölften bis achtzehnten Lebensmonat beginnt in der Regel die Lautbildung des Kindes. Zu diesem Zeitpunkt sollte der Gaumen verschlossen werden, um eine ungehinderte Sprachentwicklung zu ermöglichen. Entscheidend beim Verschluss des harten und weichen Gaumens ist, wie beim Lippenverschluss, die genaue Vereinigung aller einzelnen Schichten inklusive der Muskulatur und Schleimhaut.
Der Operationszeitpunkt für einen Kieferspaltverschluss hängt entscheidend vom Zahnstatus des Kindes ab, sodass wir ihn individuell in der Ambulanzsprechstunde festlegen. Bewährt hat sich der Zeitraum zum Ende des ersten Lebensjahrzehnts, kurz vor Durchbruch der Eckzähne. Mit dem Verschluss der Knochenlücke im Bereich des Zahnbogens können wir dann gleichzeitig eventuell überzählige Zähne entfernen.